Unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gewährt Metabo Garantie gemäß den Gesetzen Ihres Landes, mindestens jedoch 1 Jahr, beginnend mit dem Verkaufsdatum der Maschine an den Endverbraucher.
Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf Mängel, die auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind.
Bei Geltendmachung eines Garantieanspruches ist der Original-Verkaufsbeleg mit Verkaufsdatum beizufügen. Garantiereparaturen dürfen ausschließlich von autorisierten Metabo Garantie-Service-Stationen durchgeführt werden.
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
Von der Garantie ebenfalls ausgeschlossen sind teilweise oder komplett demontierte Maschinen.
Garantie - ja oder nein?
Diese Broschüre vereinfacht die Garantieprüfung an Hand einer Checkliste und zeigt beispielhaft typische Ausfallursachen.

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